Internatsbeiträge
Die Höhe der Heimbeiträge richtet sich exakt nach den gesetzlichen Vorgaben der Salzburger Landesregierung.
Internatsbeiträge laut Regierungsbeschluss (Antrag der Abteilung 2, Zahl: 20203-3544/3-2007).
Die Salzburger Landesregierung beschließt gemäß §29 Abs. 3 des Salzburger Berufsschulorganisationsausführungsgesetzes 1995, dass der Heimbeitrag mit Wirksamkeit vom 1. September 2007 wie folgt festgesetzt wird:
9 1/3 Wochen-Lehrgang: € 665,00 Dem Heimbeitrag angefügt werden € 35,00 als Kaution, daraus resultiert ein Einzahlungsbetrag von € 700,00 - zahlbar vor der Anreise ins Landesberufsschülerheim.
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