Beschreibung
Die werkseigene Produktionskontrolle und das Qualitätskontrollhandbuch nach EN 14081-1
Die CE – Kennzeichnung wird für alle Betriebe, die Bauholz in Verkehr bringen, das für tragende Zwecke eingesetzt wird, verpflichtend. Für die CE – Kennzeichnung von Bauholz sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen.
- Zumindest ein Mitarbeiter je Betrieb muss an einem qualifizierten Kurs zur Festigkeitssortierung nach ÖN DIN 4074-1 teilnehmen. Das Wissen über die Festigkeitssortierung muss anschließend in entsprechender Form im Betrieb weitergegeben werden. Die Teilnahmebestätigung ist bei der Überwachung durch eine notifizierte Stelle vorzuweisen.
- Jeder Betrieb muss eine werkseigene Produktionskontrolle einführen und diese in einem Qualitätskontrollhandbuch dokumentieren.
Im Seminar erfahren Sie die Anforderungen an die CE–Kennzeichnung für Bauholz das für tragende Zwecke eingesetzt wird (EN 14081-1). Jeder Betrieb ist verpflichtet eine werkseigene Produktionskontrolle einzuführen, die in einem Qualitätskontrollhandbuch dokumentiert wird. Nach Besuch dieses Seminarblockes verlassen Sie Kuchl mit einer fertigen, bereits mehrfach erprobten, auf Ihren Betrieb angepasste Dokumentation.