Der Weg zum Ingenieur-Titel
Nach 3 Jahren Berufserfahrung – Ingenieur-Titel als Qualifikationsbezeichnung und Gleichstellung einem Bachelorabschluss
Nach positiv abgeschlossener Reife- und Diplomprüfung und mindestens dreijähriger fachbezogener Praxis kann der Ingenieur-Titel bei den akkreditierten Zertifizierungsstellen beantragt werden. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist die aktuelle Liste der Zertifizierungsstellen veröffentlicht.
Neu ist, dass nach dem am 1. Mai 2017 in Kraft getretenen neuen Ingenieursgesetz IngG 2017 der Titel Ingenieur nicht mehr verliehen wird, sondern als Qualifikation erworben werden muss. Dafür ist ein qualitätsgesichertes Zertifizierungsverfahren erforderlich. Das Zertifizierungsverfahren beinhaltet:
- Der Prüfung der Formalvoraussetzungen gemäß § 2 IngG 2017 (entspricht dem bisherigen Verfahren)
- Absolvierung eines Fachgespräches über die erworbene Berufspraxis mit Fachexperten bzw. Fachexpertinnen
- Verleihung der Qualifikationsbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin
Wenn der Antrag bei der Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer in Salzburg oder dem BFI Salzburg gestellt wird, kann das Fachgespräch am Holztechnikum Kuchl mit den Experten des Holztechnikums Kuchl absolviert werden.
Das qualitätsgesicherte Zertifizierungsverfahren bringt eine Aufwertung und internationale Anerkennung des Ingenieurtitels. Nach dem Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) und damit verbunden dem Europäischen Qualifikationsrahmens EQR wird der Ingenieur-Titel auf dem Niveau der Stufe 6 (von 8) eingestuft. Dadurch wird die hohe Qualität des Ingenieurs auch international sichtbar und verwertbar. Der Ingenieur-Titel ist damit gleichwertig (nicht gleichartig) der Qualifikation des Bachelors.
Der NQR ist eine 8-stufige Skala von Kompetenzniveaus, die Bildungsabschlüsse nach den erreichten Lernergebnissen einstuft. Dabei werden jeweils Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen beschrieben, um den Abschluss in die jeweilige Stufe einordnen zu können. Die im österreichischen NQR verwendeten Kriterien entsprechen den im Europäischen Qualifikationsrahmen verwendeten Begriffen. Damit sind österreichische Zuordnungen zu einer bestimmten Stufe unmittelbar europaweit vergleichbar. (Beispiele: AHS-Matura, Fachschulabschluss – NQR Stufe 4, HTL- NQR Stufe 5, Ingenieur, Bachelor – NQR Stufe 6, Masterstudium – NQR Stufe 7, Doktorat – NQR Stufe 8)
Nach dem IngG 2017 können auch Fachschulabsolventen oder Werkmeister um eine Zertifizierung ansuchen. Voraussetzung ist eine technische Qualifikation, die einer HTL- Fachrichtung inhaltlich entspricht (Fachschule für Holzwirtschaft mit zusätzlicher Externistenprüfung an der HTL, Werkmeisterschule Holztechnik-Produktion), sowie der Nachweis höherer Allgemeinbildung (z.B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) und eine ingenieurmäßige Praxis von mindestens sechs Jahren nach Abschluss des letzten Teiles der zusätzlichen Ausbildung.