Der Weg zum Ingenieur-Titel

Ingenieur-Zertifizierung
Der „Ingenieur“ ist eine in der österreichischen Wirtschaft bekannte und geschätzte Qualifikation.
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 ist aus der nationalen Standesbezeichnung eine international
vergleichbare und angerkannte Qualifikation geworden. Der Ingenieur-Titel wird im Nationalen
Qualifikationsrahmen (NQR) in die Stufe 6 eingeordnet und befindet sich somit auf dem gleichen
Level wie der Bachelor.
Für den Erwerb des Ingenieur-Titels ist ein Zertifizierungsverfahren zu durchlaufen.
Eine ausführliche Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens finden Sie hier:
https://www.wko.at/ingenieurzertifzierung/start

Der Ablauf des Zertifizierungsverfahrens:

1. Einreichen des Ingenieur – Antrags (ausschließlich online) bei der Zertifizierungsstelle der  WKO  –https://www.wko.at/ingenieurzertifzierung/antrag
2. Prüfung der Formalvoraussetzungen gemäß § 2 IngG 2017 durch die Zertifizierungsstelle
3. Absolvierung eines Fachgespräches über die erworbene Berufspraxis mit Fachexperten bzw. Fachexpertinnen. Das Fachgespräch findet bevorzugt im Wohnbundesland statt. Die Einladung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle.
4. Verleihung der Qualifikationsbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin

Voraussetzung für die Erlangung der Ingenieur – Qualifikation:

Für die Zulassung zum Fachgespräch werden von der Zertifizierungsstelle der
Bildungsabschluss und die berufliche Praxis überprüft.

1. Bildungsabschluss: Abschluss einer HTL mit der Reife- und Diplomprüfung
Praxis: Facheinschlägige berufliche Praxis von mindestens drei Jahren

oder

2. Bildungsabschluss: Fachschule oder Werkmeister mit Abschlussprüfung:
Nach dem IngG 2017 können auch Fachschulabsolventen oder Werkmeister um eine Zertifizierung ansuchen. Voraussetzung ist eine technische Qualifikation, die einer HTL- Fachrichtung inhaltlich entspricht (z.B. Fachschule für Holzwirtschaft mit zusätzlicher Externistenprüfung an der HTL, z.B. Werkmeisterschule Holztechnik-Produktion), sowie der Nachweis höherer Allgemeinbildung (z.B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) und eine ingenieurmäßige Praxis von mindestens sechs Jahren nach Abschluss des letzten Teils der zusätzlichen Ausbildung.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Mag. Josef Eßl
Schulleiter